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   OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 7 U 175/05   

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https://dejure.org/2006,10550
OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 7 U 175/05 (https://dejure.org/2006,10550)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.06.2006 - 7 U 175/05 (https://dejure.org/2006,10550)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 7 U 175/05 (https://dejure.org/2006,10550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 InsO, § 50 ZPO, § 240 ZPO
    Aktivprozess des Insolvenzschuldners: Unzulässigkeit einer nach Insolvenzeröffnung erhobenen Klage des Insolvenzschuldners mangels Prozessführungsbefugnis und Zulässigkeit der Berufung gegen ein in Unkenntnis der Insolvenzeröffnung ergangenes Sachurteil auf ...

  • Judicialis

    InsO § 80; ; ZPO § 50; ; ZPO § 240

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 80; ZPO § 50 § 240
    Keine Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Prozessunfähigen; Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 Zivilprozessordnung (ZPO); Prozessführungsbefugnis des Insolvenschuldners

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 7 O 77/05
  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 7 U 175/05
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 7 U 175/05
    Denn liegt eine Klageänderung vor, so ist sie zum einen sachdienlich (§ 533 Nr. 1 ZPO) und kann zum anderen die Entscheidung des Senats über die geänderten Anträge auf Tatsachen gestützt werden, welche der Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen sind (§ 533 Nr. 2 ZPO), weil mit einer an sich statthaften Berufung der gesamte aus den Akten ersichtlichen Prozessstoff ohne weiteres in die Berufungsinstanz gelangt, auch wenn er im ersten Rechtszug als unerheblich angesehen oder übersehen worden ist (BGHZ 158, 295 ff. Rn 33 im juris-Ausdruck).
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 7 U 175/05
    Dass die prozessunfähige Partei im Rechtsmittelzug nicht diese Abänderung, sonder ein ihr günstiges Sachurteil über ihre Klage erstrebt, ist dabei unerheblich (BGHZ 143, 122 ff. Rn 20 im juris-Ausdruck).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZB 47/03

    Zulässigkeit der Berufung bei Umstellung des Antrags auf Zahlung an eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 7 U 175/05
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Antragsänderung im zweiten Rechtszug als Beschränkung des erstinstanzlichen Antrags - klägerische Berufungsanträge zu 1. und 2. - (vgl. dazu BGH NJW-RR 2005, 955 f. Rn 10 im juris-Ausdruck) und als Erweiterung des erstinstanzlichen Antrags aus identischem Klagegrund - klägerischer Berufungsantrag zu 3. - i.S. von § 264 Nr. 2 ZPO anzusehen sind oder ob eine echte Klageänderung anzunehmen ist.
  • OLG Stuttgart, 25.03.2004 - 3 W 65/03

    PKH-Verfahren: Unterbrechung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 7 U 175/05
    Dem entspricht es, dass nach herrschender Ansicht ein isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren jedenfalls durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers nicht unterbrochen wird, weil es an der Rechtshängigkeit fehlt (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2004, 313 ff., zit. nach juris m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Damit übereinstimmend wird von der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum für die Unterbrechung des Verfahrens die Zustellung der Klage und damit Rechtshängigkeit verlangt (KG aaO S. 1093; OLG Frankfurt OLGR 2006, 935 (LS), Rn. 22 ([...]); OLG München ZIP 2007, 2052; LAG Berlin, aaO; MünchKomm-InsO/Schumacher, aaO; Braun/Kroth, InsO 3. Aufl. Rn. 6 vor § 85 bis 87; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 85 Rn. 4; Lüke in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 85 Rn. 21; HmbKomm/Kuleisa, InsO 2. Aufl. Rn. 9 vor §§ 85 bis 87; Gottwald/Gerhardt, Insolvenzrechts-Handbuch 3. Aufl. § 32 Rn. 2; HK-InsO/Kayser, 5. Aufl. § 85 Rn. 10; Lattka ZInsO 2007 1034 ff; Wiecorek/Schütze/Gerken, ZPO 3. Aufl. § 240 Rn. 5; Stein/Jonas/Roth, ZPO 22. Aufl. § 240 Rn. 6 i.V.m. Rn. 1 vor § 239; Musielak/Stadler, ZPO 6. Aufl. § 240 Rn. 6; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl. § 240 Rn. 6; Hk-ZPO/Wöstmann, 2. Aufl. § 240 Rn. 2; Thomas/ Putzo/Hüßtege, ZPO 29. Aufl. § 240 Rn. 3; a.A. OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 1428, 1429; Huber, AnfG 10. Aufl. § 17 Rn. 3; Kübler/Prütting/Paulus, § 17 AnfG Rn. 2).
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